Fördermittelzuweisungen 2021 im Landkreis Görlitz

Sowohl hier auf der Homepage, unseren SocialMedia Kanälen oder auch in der Lokalpresse konnten in den letzten Wochen Berichte gelesen werden, die von Fördermittelbescheiden an Feuerwehren unseres Zuständigkeitsbereiches berichteten. Diese bezogen sich aber im Wesentlichen auf ausgewählte und vor allem größere Investitionen, wie Gerätehäuser oder Einsatzfahrzeuge. Mit diesem Artikel möchten wir gern etwas genauer auf das Thema eingehen bzw. etwas detaillierter.

Prinzipiell ist das Feuerwehrwesen und die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einsatzbereitschaft eine kommunale Pflichtaufgabe. Was etwas „sperrig“ klingt bedeutet letztlich, dass jede Gemeinde die Pflicht hat die Gefahrenabwehr auf dem jeweiligen Gebiet sicherzustellen und folglich den Bereich der Feuerwehren auch mit finanziellen Mitteln ausstatten muss. Grundlage für die technische und personelle Ausstattung ist u.a. ein sogenannter Brandschutzbedarfsplan, der vereinfacht ausgedrückt das Gefahrenpotenzial in einer Gemeinde bewertet, die technischen Voraussetzungen klärt um adäquat Lösch- und Hilfeleistungsnotwendigkeiten bewältigen zu können und auch die personelle Ausstattung mit überwiegend ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften betrachtet. Die sich daraus ergebenen Erfordernisse führen zu entsprechenden Finanzbedarfen, die kommunal eingeplant werden müssen und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich groß ausfallen. Über welche Wege wiederum die Kommunen ihre finanzielle Ausstattung beziehen, ist hier nicht Gegenstand der Betrachtung. 

Darüber hinaus gibt es Feuerwehren, die im Rahmen des Katastrophenschutzes Aufgaben übernehmen, die wiederum in die Zuständigkeit der Behörde - in unserem Fall dem Landkreis Görlitz - fallen und somit die Grenzen der kommunalen Zuständigkeit verlassen. Diese erweiterten Aufgaben werden seitens des Landkreises finanziert bzw. bezuschusst. Zur Wahrheit gehört hierbei, dass die jeweilige Kommune ein bspw. für den Katastrophenschutz vorgesehenes Fahrzeug auch für die tägliche Gefahrenbabwehr nutzen darf. Hierzu gibt es im Landkreis Görlitz Vereinbarungen mit Kommunen, die auch die finanziellen Beteiligungen und weitere Rahmenbedingungen regeln. 

Um weiterhin so verständlich zu bleiben wie möglich, ist eine weitere Säule aufzuführen, jedoch hier bei weitem nicht so komplex dargestellt, wie es in Wirklichkeit aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder Regelungen tatsächlich ist. Diese Säule ist der Freistaat Sachsen, der den Landkreisen explizit zur „Bewirtschaftung“ des Feuerwehrwesens für Förderprogramme Finanzmittel zuweist, die dann entsprechend geltender Regularien „verteilt“ werden können. Was stark vereinfacht beschrieben ist, bedeutet für unseren Landkreis Görlitz für das Jahr 2021 eine Zuweisung von ca. 3 Millionen Euro. Hierbei gilt es zu wissen, dass ca. die Hälfte davon bereits in Maßnahmen gebunden sind, die aus vorangegangenen Perioden stammen. Das sind dann zum Beispiel die eingangs des Artikels beschriebenen Investitionen wie Fahrzeugbeschaffungen oder Gerätehausneu-/umbauten. Diese haben bekanntermaßen längere Planungs-, Beschaffungs- und Herstellungszeiträume, bspw. durch Ausschreibungen und natürlich durch haushaltsrechtliche Vorgaben der Kommunen. Kurzum, diese gebundenen Mittel stehen zur freien Vergabe für sonstige Förderanträge aus den Wehren nicht mehr zur Verfügung. Mit Blick auf die „nackten Zahlen“ heißt das, dass von 47 eingereichten Anträgen 11 Anträge bewilligt werden konnten, die wiederum aber auch hochpreisige Maßnahmen darstellen. Unter anderem geht es um Prüfausrüstung für feuerwehrtechnische Zentren, 2 Gerätehäuser, 5 Fahrzeugbeschaffungen oder auch Löschwasserentnahmestellen und einiges mehr. Auch in diesem Jahr muss wieder auf die nächste Förderperiode vorgegriffen werden, um alle strukturellen Notwendigkeiten schrittweise bedienen zu können und den nicht weniger werdenden sonstigen, kleineren Unterstützungsanträgen irgendwann auch nachkommen zu können.
 
Seitens des Freistaates Sachsen sind auch noch andere Unterstützungen vorgesehen, die über den Landkreis Görlitz an die Kommunen ausgereicht werden. So werden Führerscheinerweiterungen mit 50.000€ bezuschusst (je Gemeinde max. 2 FS/Jahr mit je 1.000€), damit die Einsatzfahrzeuge (meist >3,5t) und die Mannschaften zu den Einsatzstellen kommen. Für die Jugendfeuerwehren und Einsatzabteilungen werden weitere ca. 200.000€ ausgereicht (50€/aktiver EK und 20€/JFw-mitglied).

Als Fazit dieses Artikels soll nicht stehen ob nun ausreichend Finanzmittel von welchen Seiten auch immer für die Feuerwehren des Landkreises Görlitz zur Verfügung stehen. Wir als Verband sehen selbstverständlich Luft nach oben um insbesondere baulichen und fahrzeugtechnischen Investitionstaus wirksam entgegen treten zu können. Letztlich soll diese Darstellung dazu dienen, um ein Verständnis dafür zu entwicklen, wer alles am organisatorisch-finanziellen Aspekt einer Feuerwehr eine Rolle spielt. 

Sowohl hier auf der Homepage, unseren SocialMedia Kanälen oder auch in der Lokalpresse konnten in den letzten Wochen Berichte gelesen werden, die von Fördermittelbescheiden an Feuerwehren unseres Zuständigkeitsbereiches berichteten. Diese bezogen sich aber im Wesentlichen auf ausgewählte und vor allem größere Investitionen, wie Gerätehäuser oder Einsatzfahrzeuge. Mit diesem Artikel möchten wir gern etwas genauer auf das Thema eingehen bzw. etwas detaillierter.

Prinzipiell ist das Feuerwehrwesen und die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einsatzbereitschaft eine kommunale Pflichtaufgabe. Was etwas „sperrig“ klingt bedeutet letztlich, dass jede Gemeinde die Pflicht hat die Gefahrenabwehr auf dem jeweiligen Gebiet sicherzustellen und folglich den Bereich der Feuerwehren auch mit finanziellen Mitteln ausstatten muss. Grundlage für die technische und personelle Ausstattung ist u.a. ein sogenannter Brandschutzbedarfsplan, der vereinfacht ausgedrückt das Gefahrenpotenzial in einer Gemeinde bewertet, die technischen Voraussetzungen klärt um adäquat Lösch- und Hilfeleistungsnotwendigkeiten bewältigen zu können und auch die personelle Ausstattung mit überwiegend ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften betrachtet. Die sich daraus ergebenen Erfordernisse führen zu entsprechenden Finanzbedarfen, die kommunal eingeplant werden müssen und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich groß ausfallen. Über welche Wege wiederum die Kommunen ihre finanzielle Ausstattung beziehen, ist hier nicht Gegenstand der Betrachtung. 

Darüber hinaus gibt es Feuerwehren, die im Rahmen des Katastrophenschutzes Aufgaben übernehmen, die wiederum in die Zuständigkeit der Behörde - in unserem Fall dem Landkreis Görlitz - fallen und somit die Grenzen der kommunalen Zuständigkeit verlassen. Diese erweiterten Aufgaben werden seitens des Landkreises finanziert bzw. bezuschusst. Zur Wahrheit gehört hierbei, dass die jeweilige Kommune ein bspw. für den Katastrophenschutz vorgesehenes Fahrzeug auch für die tägliche Gefahrenabwehr nutzen darf. Hierzu gibt es im Landkreis Görlitz Vereinbarungen mit Kommunen, die auch die finanziellen Beteiligungen und weitere Rahmenbedingungen regeln. 

Um weiterhin so verständlich zu bleiben wie möglich, ist eine weitere Säule aufzuführen, jedoch hier bei weitem nicht so komplex dargestellt, wie es in Wirklichkeit aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder Regelungen tatsächlich ist. Diese Säule ist der Freistaat Sachsen, der den Landkreisen explizit zur „Bewirtschaftung“ des Feuerwehrwesens für Förderprogramme Finanzmittel zuweist, die dann entsprechend geltender Regeln „verteilt“ werden können. Was stark vereinfacht beschrieben ist, bedeutet für unseren Landkreis Görlitz für das Jahr 2021 eine Zuweisung von ca. 3 Millionen Euro. Hierbei gilt es zu wissen, dass ca. die Hälfte davon bereits in Maßnahmen gebunden sind, die aus vorangegangenen Perioden stammen. Das sind dann zum Beispiel die eingangs des Artikels beschriebenen Investitionen wie Fahrzeugbeschaffungen oder Gerätehausneu-/umbauten. Diese haben bekanntermaßen längere Planungs-, Beschaffungs- und Herstellungszeiträume, bspw. durch Ausschreibungen und natürlich durch haushaltsrechtliche Vorgaben der Kommunen. Kurzum, diese gebundenen Mittel stehen zur freien Vergabe für sonstige Förderanträge aus den Wehren nicht mehr zur Verfügung. Mit Blick auf die „nackten Zahlen“ heißt das, dass von 47 eingereichten Anträgen 11 Anträge bewilligt werden konnten, die wiederum aber auch hochpreisige Maßnahmen darstellen. Unter anderem geht es um Prüfausrüstung für feuerwehrtechnische Zentren, 2 Gerätehäuser, 5 Fahrzeugbeschaffungen oder auch Löschwasserentnahmestellen und einiges mehr. Auch in diesem Jahr muss wieder auf die nächste Förderperiode vorgegriffen werden, um alle strukturellen Notwendigkeiten schrittweise bedienen zu können und den nicht weniger werdenden sonstigen, kleineren Unterstützungsanträgen irgendwann auch nachkommen zu können.
 
Seitens des Freistaates Sachsen sind auch noch andere Unterstützungen vorgesehen, die über den Landkreis Görlitz an die Kommunen ausgereicht werden. So werden Führerscheinerweiterungen mit 50.000€ bezuschusst (je Gemeinde max. 2 FS/Jahr mit je 1.000€), damit die Einsatzfahrzeuge (meist >3,5t) und die Mannschaften zu den Einsatzstellen kommen. Für die Jugendfeuerwehren und Einsatzabteilungen werden weitere ca. 200.000€ ausgereicht (50€/aktiver EK und 20€/JFw-mitglied).

Als Fazit dieses Artikels soll nicht stehen ob nun ausreichend Finanzmittel von welchen Seiten auch immer für die Feuerwehren des Landkreises Görlitz zur Verfügung stehen. Wir als Verband sehen selbstverständlich Luft nach oben um insbesondere baulichen und fahrzeugtechnischen Investitionstaus wirksam entgegen treten zu können. Letztlich soll diese Darstellung dazu dienen, um ein Verständnis dafür zu entwicklen, wer alles am organisatorisch-finanziellen Aspekt einer Feuerwehr eine Rolle spielt. 

Weitere Informationen

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen